Kündigungsfrist beachten
Der Vorstand weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung Austrittserklärungen zum 01.01.2013 dem Vorstand spätestens am 30.11.2012 zugehen müssen. Der Jahresbeitrag für 2012 wird zum Ende des ersten Quartals 2013 fällig.
Sollten Sie eine Ermäßigung Ihres Beitragssatzes wünschen, so leiten Sie uns bis 31.03.2013 einen entsprechenden Beleg zu. Im Zweifelsfall wird der volle Beitragssatz gefordert.