Mitgliedsbeitragszahlungen fällig
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge für das vergangene Jahr mit Ablauf des März fällig werden. Es wird aufgefordert, ggfs. Ermäßigungsbelege zur selben Frist in der Geschäftsstelle vorzulegen.
Sollte dem Verein eine Einzugsermächtigung vorliegen, so weisen wir darauf hin, ab April das Konto gedeckt zu halten. Sollte die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags eigenständig vorgenommen werden, erfordert dies die Einhaltung der Frist zum 31.03. des Jahres.