Kündigungsfrist beachten
Der Vorstand weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung Austrittserklärungen zum 01.01.2012 dem Vorstand spätestens am 30.11.2011 zugehen müssen. Der Jahresbeitrag für 2011 wird im ersten Quartal 2012 fällig.
Sollten Sie eine Ermäßigung Ihres Beitragssatzes wünschen, so leiten Sie uns bitte zeitnah einen entsprechenden Beleg zu.