DSA Logo 135 sw

 

Mitgliedschaften & verbundene Organisationen

logo idealista 175 sw

 

Bayerischer Landes-Sportverband

 

Deutsche Olympische Gesellschaft

 

Deutsches Jugendherbergswerk - Landesverband Bayern

 

 logo ggt 175 1c

 

fdwsw 175 1c

 

logo vig 175 sw

 

logo creditreform 175 1c

logo freundeskreis lgs 175 1c

 

gpe 163 4c

Zertifizierungen & Kampagnen

logo itz 175 1c

logo ids 175 1c

 

Sport pro Gesundheit

 

PHINEO Wirkt Siegel EK 2015 03 Print sw quer 175

 

Qualität in Freiwilligendiensten

 

XsRGBGrautransparent3

Intranet

Anlässlich der Rücknahme des Nichtraucher-Schutzgesetzes von 2007 durch die Bayerische Staatsregierung zum 1. August wollen der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V., die bayerische Ärzteschaft, Krankenkassen, Gewerkschaften, Verbände des Kinder- und Jugendschutzes, Gastwirte, Studentenvertretungen sowie Politiker ein Volksbegehren initiieren, das am 19. November starten soll.

volksbegehren-nichtraucherschutzMit Wirkung zum 1. August 2009 hat die bayerische Staatsregierung das vorher in Deutschland vorbildliche Nichtraucher-Schutzgesetz von 2007 in wesentlichen Punkten rückgängig gemacht, obwohl dieses von einer großen Mehrheit unserer Gesellschaft gutgeheißen wurde. Nun soll das Rauchen in Gaststätten, Diskotheken und bei großen Veranstaltungen in Festzelten und -hallen in Bayern wieder erlaubt sein. Das bedeutet, dass alle, die sich dort aufhalten, gesundheitlich geschädigt werden, oder sie müssen sich den Zugang zu solchen Räumlichkeiten versagen.

Inzwischen hat sich eine breite Interessengemeinschaft gebildet, die den vorherigen Schutz vor dem Passivrauchen durch ein Volksbegehren wieder herstellen will. Zusätzlich soll die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Freistaat sogenannte Raucherklubs ermöglichte, entfallen.

Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. ist Mitinitiator des Volksbegehrens, das auf einer breiten Basis steht. Zu seinen Unterstützern zählen die bayerische Ärzteschaft, Krankenkassen, Patienten-Organisationen, Gewerkschaften, Verbände des Kinder- und Jugendschutzes, ein Bündnis von Gastwirten, Studentenvertretungen sowie Politiker aller Parteien.

Gerade Sportlerinnen und Sportler, egal in welcher Sportart sie sich betätigen, sind auf einen guten körperlichen Allgemeinzustand angewiesen. Sie dürfen deshalb nirgendwo den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sein. Der Bayerische Landessport-Verband (BLSV) hat schon vor Jahren die Aktion „Rauchfreier Sportverein“ ins Leben gerufen. Zusätzlich zu dieser Aktion werden gemeinsam mit dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. die T-Shirts mit dem Aufdruck „Sportler leben rauchfrei“ vertrieben.

Der Idealverein für Sportkommunikation und Bildung e.V. (ISB) trägt drüber hinaus mit einem umfassenden Rauchverbot - alle ISB-Angebote und Einrichtungen umfassend - bei. Jedem, der dem Sport verbunden ist (Verbände, Vereine, Einzelpersonen), sollte daran gelegen sein, das Volksbegehren für einen umfassenden Nichtraucherschutz zu unterstützen!

Wie kann das geschehen?
• Nutzen Sie jede Ihnen mögliche Gelegenheit, um auf die Notwendigkeit der Unterstützung des Volksbegehrens hinzuweisen.
• Versäumen Sie es nicht, sich persönlich in die Listen zum Volksbegehren einzutragen.

Eintragungsort: Rathäuser der Städte und Gemeinden;
Eintragungszeit: 19. November bis 2. Dezember 2009.

mehr Informationen