ISB unterstützt Volksbegehren für umfassenden Nichtraucherschutz
Anlässlich der Rücknahme des Nichtraucher-Schutzgesetzes von 2007 durch die Bayerische Staatsregierung zum 1. August wollen der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V., die bayerische Ärzteschaft, Krankenkassen, Gewerkschaften, Verbände des Kinder- und Jugendschutzes, Gastwirte, Studentenvertretungen sowie Politiker ein Volksbegehren initiieren, das am 19. November starten soll.
Mit Wirkung zum 1. August 2009 hat die bayerische Staatsregierung das vorher in Deutschland vorbildliche Nichtraucher-Schutzgesetz von 2007 in wesentlichen Punkten rückgängig gemacht, obwohl dieses von einer großen Mehrheit unserer Gesellschaft gutgeheißen wurde. Nun soll das Rauchen in Gaststätten, Diskotheken und bei großen Veranstaltungen in Festzelten und -hallen in Bayern wieder erlaubt sein. Das bedeutet, dass alle, die sich dort aufhalten, gesundheitlich geschädigt werden, oder sie müssen sich den Zugang zu solchen Räumlichkeiten versagen.
Inzwischen hat sich eine breite Interessengemeinschaft gebildet, die den vorherigen Schutz vor dem Passivrauchen durch ein Volksbegehren wieder herstellen will. Zusätzlich soll die umstrittene Ausnahmeregelung, die im ganzen Freistaat sogenannte Raucherklubs ermöglichte, entfallen.
Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. ist Mitinitiator des Volksbegehrens, das auf einer breiten Basis steht. Zu seinen Unterstützern zählen die bayerische Ärzteschaft, Krankenkassen, Patienten-Organisationen, Gewerkschaften, Verbände des Kinder- und Jugendschutzes, ein Bündnis von Gastwirten, Studentenvertretungen sowie Politiker aller Parteien.
Gerade Sportlerinnen und Sportler, egal in welcher Sportart sie sich betätigen, sind auf einen guten körperlichen Allgemeinzustand angewiesen. Sie dürfen deshalb nirgendwo den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt sein. Der Bayerische Landessport-Verband (BLSV) hat schon vor Jahren die Aktion „Rauchfreier Sportverein“ ins Leben gerufen. Zusätzlich zu dieser Aktion werden gemeinsam mit dem Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e. V. die T-Shirts mit dem Aufdruck „Sportler leben rauchfrei“ vertrieben.
Der Idealverein für Sportkommunikation und Bildung e.V. (ISB) trägt drüber hinaus mit einem umfassenden Rauchverbot - alle ISB-Angebote und Einrichtungen umfassend - bei. Jedem, der dem Sport verbunden ist (Verbände, Vereine, Einzelpersonen), sollte daran gelegen sein, das Volksbegehren für einen umfassenden Nichtraucherschutz zu unterstützen!
Wie kann das geschehen?
• Nutzen Sie jede Ihnen mögliche Gelegenheit, um auf die Notwendigkeit der Unterstützung des Volksbegehrens hinzuweisen.
• Versäumen Sie es nicht, sich persönlich in die Listen zum Volksbegehren einzutragen.
Eintragungsort: Rathäuser der Städte und Gemeinden;
Eintragungszeit: 19. November bis 2. Dezember 2009.