Kündigungsfrist beachten
Der Vorstand weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung Austrittserklärungen zum 01.01.2014 dem Vorstand spätestens am 30.11.2013 zugehen müssen. Der Jahresbeitrag für 2013 wird zum Ende des ersten Quartals 2014 fällig.
Sollten Sie eine Ermäßigung Ihres Beitragssatzes wünschen, so leiten Sie uns bis 31.03.2014 einen entsprechenden Beleg zu. Im Zweifelsfall wird der volle Beitragssatz gefordert.