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XsRGBCyan3 1Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese Defi nition wird im psychosozialen Arbeitsfeld weithin verwendet; sie beschreibt die Dynamik der Tat und betont die Unterlegenheit des Kindes. Richtigerweise muss man ergänzen, dass auch dann Missbrauch vorliegt, wenn der Wille des Kindes der sexuellen Handlung nicht entgegensteht, weil Kinder immer unterlegen sind und deshalb niemals zustimmen können. Mit diesen Ergänzungen wird deutlich, dass es auf die Haltung eines Kindes nicht ankommt. Dies ist eine wichtige Klarstellung, weil eine bekannte Argumentation von Täterinnen und Tätern lautet, dass das Kind selbst es wollte.

Der Begriff war einige Zeit umstritten, weil „Missbrauch“ theoretisch einen „angemessenen Gebrauch“ voraussetzt, den es in Bezug auf Personen nicht gibt und schon gar nicht in diesem Zusammenhang. Missbrauch könnte demnach so verstanden werden, als gäbe es neben den missbräuchlichen sexuellen Handlungen an Kindern auch erlaubte sexuelle Handlungen mit Kindern. Um es eindeutig klarzustellen: Es gibt keine erlaubte Sexualität mit Kindern! Solches behaupten lediglich Täter bzw. Täterinnen. In Deutschland hat sich der Begriff „sexueller Missbrauch“ in der breiten Öffentlich keit, in den Medien und unter Betroffenen durchgesetzt. Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch.