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Die Mittagsbetreuung an der Grundschule in Wasserlosen ist defizitär. In den vergangenen Jahren hatte der Gemeinderat der Betreuung nur zugestimmt, weil die Kommune nur die Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen musste.

Nun aber hat der Träger der Mittagsbetreuung – der„Idealverein für Sportkommunikation und Bildung (ISB)“ – der Schulleitung mitgeteilt, dass er die bisherigen Bedingungen nicht mehr halten könne, da ein Defizit in Höhe von 6290 Euro aufgetreten sei. Der ISB schlug nun der Schulleitung vor, seinen Sachkostenhaushalt in Höhe von 1000 Euro auf die Schule zu übertragen.

Somit müsste die Schule zukünftig Sachmittel wie für Büro-, Schreib- und Spielmaterial sowie Sportutensilien und –geräte aus ihrem eigenen Schulhaushalt zur Verfügung stellen. Um zu zeigen, dass der Verein an einer weiteren Kooperation interessiert sei, würde er ausnahmsweise 1500 Euro des Defizits übernehmen. Demzufolge ergäbe sich noch eine Finanzierungslücke von 3790 Euro, die nun aus der Gemeindekasse gedeckt werden soll.

Bürgermeister Anton Gößmann begründete das Defizit mit der geringeren Anzahl betreuter Kinder und dass die Erhöhung des wöchentlichen Elternanteils von 17,50 Euro pro Woche kaum Auswirkungen auf das Minus hätte.

Wolfgang Vierengel fragte nach, ob es hinsichtlich der ISB-Betreuung nicht zu einer Konkurrenz zu den Kindergärten komme. Gößmann erklärte, dass der Wasserlöser Hort aus Platzgründen keine Mittagsbetreuung anbieten könne. Zudem sei davon auszugehen, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Gemeinde ab 2018 eine „offene“ oder „gebundene“ Ganztagsbetreuung zu gewährleisten habe.
Neue Förderrichtlinien

Der Rat sprach sich schließlich mit 12:3 Stimmen dafür aus, zunächst nur für ein Jahr das Defizit in Höhe von 3790 Euro zu übernehmen.

Um in Zukunft Anträge von Kirchen und Vereinen durch die Verwaltung bearbeiten zu lassen und damit den Gemeinderat zu entlasten, erlässt der Rat ab dem 1. September folgende Richtlinien: Zuschüsse werden gewährt bei baulichen Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen, nicht aber bei Investitionen im wirtschaftlichen Bereich; wenn es die finanzielle Situation der Kommune zulässt und wenn die Antragsunterlagen bis spätestens 15. Februar des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

Die Zuwendung beträgt maximal fünf Prozent der Investitionssumme, die mindestens 10 000 Euro betragen muss.

Sich gedulden muss sich die Wülfershäuser Feuerwehr hinsichtlich der Neuanschaffung des Hilfeleistungsfahrzeugs (HLF 10). Da der hohe Anschaffungspreis eine europaweite Ausschreibung erfordert, sah sich der Rat gezwungen, dafür ein Fachbüro zu beauftragen, um gegen eventuelle Regressansprüche gewappnet zu sein. Der Auftrag konnte nun für circa 3400 Euro an das „Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung“ (IBG) in Heilsbronn vergeben werden. IBG kann ab der ersten Dezemberwoche tätig werden und rechnet mit Lieferfristen von acht bis fünfzehn Monaten.