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Im aktuellen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Auszubildenden kam es auf Vorschlag des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zu einer gütlichen Einigung.

Einvernehmlich wurde auch in diesem Fall vereinbart, die Ansprüche des Vereins gegenüber dem Beklagten gegen Zahlung einer Summe nicht weiter zu verfolgen.

paragraphBereits im Juli einigte sich der Verein mit dem Freund des Beklagten, vormals auch Auszubildender im ISB, ebenfalls gegen Zahlung einer Summe die Ansprüche des Vereins nicht weiter zu verfolgen.

Beide Ausbildende nahmen im Oktober 2010 ein duales Studium im ISB auf, kündigten jedoch ihren Ausbildungsvertrag bereits zum Ende des ersten Semesters. Der ISB verlangte daraufhin die verauslagten Studiengebühren von beiden zurück.

Erstinstanzlich wurden die Anträge der Klägerin durch das Arbeitsgericht Würzburg abgelehnt; es folgten jeweils Berufungsklagen vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg.

Insgesamt wurden damit zwei Auseinandersetzungen gütlich beigelegt, die nun über eine Dauer von fast eineinhalb Jahren geführt worden waren.