Kündigungsfrist beachten
Der Vorstand weist darauf hin, dass gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung Austrittserklärungen zum 01.01.2009 dem Vorstand spätestens am 30.11.2008 zugehen müssen. Der Jahresbeitrag für 2008 wird im ersten Quartal 2009 fällig.
Sollten Sie eine Ermäßigung Ihres Beitragssatzes wünschen, so leiten Sie uns bitte zeitnah einen entsprechenden Beleg zu.