DSA Logo 135 sw

 

Mitgliedschaften & verbundene Organisationen

logo idealista 175 sw

 

Bayerischer Landes-Sportverband

 

Deutsche Olympische Gesellschaft

 

Deutsches Jugendherbergswerk - Landesverband Bayern

 

 logo ggt 175 1c

 

fdwsw 175 1c

 

logo vig 175 sw

 

logo creditreform 175 1c

logo freundeskreis lgs 175 1c

 

gpe 163 4c

Zertifizierungen & Kampagnen

logo itz 175 1c

logo ids 175 1c

 

Sport pro Gesundheit

 

PHINEO Wirkt Siegel EK 2015 03 Print sw quer 175

 

Qualität in Freiwilligendiensten

 

XsRGBGrautransparent3

Intranet

Im Rechtsstreit des Idealvereins für Sportkommunikation und Bildung (ISB) mit einem ehemaligen Auszubildenden (diese Zeitung berichtete) kam es auf Vorschlag des Landesarbeitsgerichts Nürnberg jetzt zu einer Einigung. Einvernehmlich wurde vereinbart, die Ansprüche des Vereins gegenüber dem Beklagten gegen eine Zahlung nicht weiter zu verfolgen.

Der Auszubildende hatte im Oktober 2010 ein duales Studium aufgenommen, kündigte jedoch seinen Vertrag bereits zum Ende des ersten Semesters. Der Verein verlangte daraufhin die verauslagten Studiengebühren zurück. Erstinstanzlich wurden diese Ansprüche durch das Arbeitsgericht Würzburg abgelehnt. Jetzt folgte die Berufungsklage vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg.